Vakuumbeutel inkl. Lizenzgebühren nach VerpackG
Wir sind Ihr starker Partner für Verpackung! Die Abwicklung der Lizenzgebühren für Ihre Serviceverpackung nehmen wir Ihnen einfach ab!
Ihre Vorteile:
- Keine Registrierung im Verpackungsregister der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“.
- Kein Vertrag mit einem Dienstleister des Dualen Entsorgungssystems.
- Einfacher Nachweis: Die Lizenzgebühr wird separat auf Ihrer Rechnung ausgewiesen – Sie handeln gesetzeskonform.
Siegelrandbeutel und Vakuumbeutel, mit denen Sie Käse-, Fleischwaren oder sonstige Lebensmittel verpacken, können Sie bei uns schon inklusive der anfallenden Lizenzgebühr für Serviceverpackungen kaufen.
Senden Sie Ihre Bestellung oder Anfrage per E-Mail einfach an info@allpax.de oder rufen Sie uns an unter 04961 664 99 0.
Wir beraten Sie gerne!
Weitere Informationen zum VerpackG
Seit dem 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG) und löst damit die seit 1991 geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Das Verpackungsgesetz regelt den Umgang mit recyclingfähigen Verpackungsabfällen und die Finanzierung des Dualen Entsorgungssystems in Deutschland.
Dazu sind alle Hersteller und Erstinverkehrbringer von Produktverpackungen, Versandverpackungen und Serviceverpackungen verpflichtet, sich beim Verpackungsregister zu registrieren, sich einem Dualen Entsorgungssystems anzuschließen und eine Entsorgungsgebühr für Verpackungen abzuführen. So werden die Sammlung und das Recycling des Verpackungsmaterials gewährleistet und durch die Lizenzgebühr bezahlt.
Als Hersteller oder Erstinverkehrbringer gilt, wer erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte systembeteiligungspflichtige Verpackung gewerbsmäßig (ggf. auch unentgeltlich) an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt.
Eine Ausnahme gilt dabei für Serviceverpackungen: Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber vor Ort mit Ware befüllt werden, um die Übergabe an den privaten Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Typische Beispiele sind Brötchentüten, Fleischerpapier, Schalen für Pommes Frites, Coffee-to-go-Becher oder Tüten für Obst und Gemüse. Aber auch Vakuumtüten und Siegelrandbeutel für Käse-, Wurst- und Fleischprodukte, die Sie direkt verkaufen oder in Ihrem Hofladen verwenden.
Hier – und nur hier – darf derjenige, der diese Verpackungen erstmals mit Ware befüllt und in Verkehr bringt (z. B. Bäcker, Fleischer, Imbiss, Café, Händler, Direktvermarkter oder Hofladen), die Verpackung bereits mit der Systembeteiligung kaufen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, beraten wir Sie gerne! Schreiben Sie uns Ihre Frage per E-Mail an info@allpax.de oder rufen Sie uns an unter 04961 664 99 0.
Wir freuen uns auf Sie!
Allpax ist übrigens seit seiner Gründung einem Dualen System angeschlossen. Unsere Registriernummer lautet DE3309326516475. Eine rechtsverbindliche Beratung erhalten Sie direkt bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister: https://www.verpackungsregister.org.
Alle Angaben ohne Gewähr.